
DIN 4109
In DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" werden Anforderungen an den Schallschutz gestellt, um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen aus fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen zu schützen. Die DIN 4109 ist von den obersten Baubehörden in allen Bundesländern als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. Die Anforderungen der DIN 4109 stellen die öffentlich-rechtlichen Interessen im Sinne eines Gesundheitsschutzes sicher, stellen aber keineswegs einen qualitativ guten Schallschutz dar. Die in der DIN 4109 aufgeführten Anforderungen werden deshalb oft auch als Mindestanforderungen bezeichnet.
Siehe auch Mindestschallschutz.
In DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" werden Anforderungen an den Schallschutz gestellt, um Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen aus fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen zu schützen. Die DIN 4109 ist von den obersten Baubehörden in allen Bundesländern als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt. Die Anforderungen der DIN 4109 stellen die öffentlich-rechtlichen Interessen im Sinne eines Gesundheitsschutzes sicher, stellen aber keineswegs einen qualitativ guten Schallschutz dar. Die in der DIN 4109 aufgeführten Anforderungen werden deshalb oft auch als Mindestanforderungen bezeichnet.
Siehe auch Mindestschallschutz.
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