
Gehbelag
Der Gehbelag von Decken beeinflusst den Geh-Geräuschpegel. Weiche Gehbeläge wie zum Beispiel Teppiche dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen des Trittschallschutzes in der Regel nicht berücksichtigt werden (z.B. zur Einhaltung des Mindestschallschutzes nach DIN 4109).
Der Gehbelag von Decken beeinflusst den Geh-Geräuschpegel. Weiche Gehbeläge wie zum Beispiel Teppiche dürfen bei dem Nachweis der Anforderungen des Trittschallschutzes in der Regel nicht berücksichtigt werden (z.B. zur Einhaltung des Mindestschallschutzes nach DIN 4109).
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