
Zimmerlautstärke
Die Zimmerlautstärke bei akustischer Wiedergabe in Wohnräumen liegt bei A-Schallpegeln zwischen 60 dB für normale Sprache, 75 dB für laute Sprache und 75 dB für laute Musik. Die Zimmerlautstärke sollte im Allgemeinen einen Wert von 80 dB(A) nicht überschreiten. Die Anforderungen in DIN 4109 sind so festgelegt, dass in diesem Falle die Menschen in Aufenthaltsräumen fremder Wohnungen vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind.
Siehe auch: Wohnlärm
Die Zimmerlautstärke bei akustischer Wiedergabe in Wohnräumen liegt bei A-Schallpegeln zwischen 60 dB für normale Sprache, 75 dB für laute Sprache und 75 dB für laute Musik. Die Zimmerlautstärke sollte im Allgemeinen einen Wert von 80 dB(A) nicht überschreiten. Die Anforderungen in DIN 4109 sind so festgelegt, dass in diesem Falle die Menschen in Aufenthaltsräumen fremder Wohnungen vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind.
Siehe auch: Wohnlärm
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